Merkblatt - Hinweis zur Pulverbeschichtung
KS Pulverbeschichtung GmbH Stand: 04.2026
1. Auftragsannahme
Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich mit einem vollständig ausgefüllten Auftragsschein. Die Anlieferung der Werkstücke muss entweder auf Paletten oder in geeigneten Behältnissen erfolgen. Lose Ware oder solche, die nicht für den Transport mit einem Stapler geeignet ist, wird nicht bearbeitet. Der Mindestauftragswert beträgt pro Farbton 100 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie die vorgegebenen Anlieferzeiten sowie die Betriebsurlaube des Unternehmens.
Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und planbaren Serienfertigung beträgt der Mindestauftragswert je Abruf 250 € netto.
Bei einem geringeren Auftragswert wird eine Organisations- und Umrüstpauschale in Höhe von 50 € netto berechnet.
Diese Regelung betrifft ausschließlich kleinere Einzelabrufe. Für Serien- und Sammelaufträge bleibt die bestehende Preisstruktur unverändert.
2. Anlieferung von Aufträgen
Ein Auftrag ist grundsätzlich vollständig und in einem wirtschaftlich zusammenhängenden Los anzuliefern.
Teilanlieferungen aus einem Gesamtauftrag gelten als separate Abrufe.
Werden Teilmengen eines Auftrags zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeliefert, behalten wir uns vor, diese jeweils gesondert zu disponieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Organisations- bzw. Umrüstpauschale zu berechnen.
Eilabrufe oder priorisierte Einzelanlieferungen bedürfen der vorherigen Abstimmung.
3. Werkstücke & Aufhängung
Alle Werkstücke müssen über Aufhängepunkte verfügen, wobei mindestens zwei pro Teil vorzusehen sind. Die für die Aufhängung notwendigen Löcher sollten mindestens 2 mm größer als das Hakenmaß gebohrt werden. Die maximale Traglast der Haken richtet sich nach deren Stärke: Bei 2 mm beträgt sie 1 kg, bei 4 mm 15 kg, bei 6 mm 50 kg und bei 10 mm 130 kg. Sperrige Teile müssen im Vorfeld mit dem Unternehmen abgestimmt werden.
4. Konstruktive Anforderungen
Die Bauteile sollten möglichst eben und gut zugänglich konstruiert sein. Scharfe Kanten müssen verrundet werden, da ansonsten die Gefahr von Kantenflucht und Korrosion besteht. Hohlräume, Spalten und Schweißporen sind zu vermeiden, da sie das Risiko für Korrosionsschäden erhöhen.
5. Material- und Oberflächenzustand
Die angelieferten Teile müssen bis 200 °C hitzebeständig sowie elektrisch leitfähig sein. Sie dürfen keine Rückstände von Lack, Fett, Silikon, Klebern, Folien oder ähnlichen Stoffen aufweisen. Rost, Zunder und Walzhaut müssen vorab, beispielsweise durch Strahlen, entfernt werden. Mechanische Beschädigungen wie Kratzer oder Schleifriefen bleiben nach der Beschichtung weiterhin sichtbar.
6. Vorbehandlung
Die Bauteile werden vor der Beschichtung entfettet und gegebenenfalls einer chemischen Vorbehandlung unterzogen. Hohlprofile müssen mit Entwässerungsöffnungen versehen sein, um die Behandlung zu gewährleisten.
7. Verzinkte Bauteile
Bei verzinkten Bauteilen ist der Verzinker rechtzeitig über die geplante Pulverbeschichtung zu informieren. Eine Passivierung oder Nachbehandlung der Oberfläche darf nicht erfolgen. Die Oberflächen müssen vom Kunden angeschliffen bzw. „feinverputzt“ werden. Die Anlieferung sollte trocken und frei von Korrosionsspuren erfolgen.
8. Ausgasen / Tempern
Feuerverzinkte Teile müssen grundsätzlich getempert werden. Bei Gussbauteilen kann es aufgrund von Porosität zu Ausgasungen kommen; daher sind Vorversuche zu empfehlen.
9. Maskierungen & Sonderarbeiten
Das Abdecken von Gewinden, Passungen und ähnlichen Bereichen ist möglich, sofern das verwendete Material bis 220 °C beständig ist. Der Zusatzaufwand für diese Arbeiten beträgt 60 € netto pro Stunde zuzüglich Materialkosten.
10. Pulverlacke
Es stehen RAL-, DB- und Effektfarben zur Auswahl. Standardmäßig wird ein Polyester-Pulverlack eingesetzt, der sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich geeignet ist. Optional sind Grundierungen mit Epoxidharz, Polyurethan, hochwetterfeste oder Speziallacke möglich. Bei Metallic-Farbtönen können je nach Hersteller Abweichungen auftreten, daher empfiehlt sich die Erstellung eines Musters.
11. Qualitätssicherung / Prüfung
Die Qualitätsprüfung der beschichteten Teile erfolgt im Produktionsprozess durch Sichtkontrolle im Durchlauf sowie stichprobenartige Endkontrollen. Eine 100 %-Einzelprüfung aller Bauteile ist – insbesondere bei Serien- und Kleinteilen – nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
12. Verpackung & Transport
Die Schutzverpackung wird nach Aufwand berechnet. Es wird empfohlen, die Verpackung unmittelbar nach Erhalt zu entfernen, da Weichmacher die Oberfläche angreifen können.
13. Pflegehinweise
Beschädigungen sollten umgehend und fachgerecht ausgebessert werden. Hierfür stehen Lackstifte und Sprays zur Verfügung. Die Reinigung darf nur mit weichen Tüchern und pH-neutralen Reinigern erfolgen. Lösemittel, Säuren oder abrasive Reinigungsmittel sind nicht geeignet. Das Überbeschichten vorhandener Schichten ist nur eingeschränkt möglich.
